Absicherung
Bei Ihrer Arbeitsaufnahme in der Schweiz stellt sich natürlich auch die Frage nach den zu leistenden Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträgen. Viele dieser Leistungen sind an den Arbeitsort gebunden. Grenzgänger sind daher zu einigen Abgaben in der Schweiz verpflichtet, haben aber in einigen Fällen auch ein Wahlrecht.
Das Abgabensystem ist in der Schweiz teilweise zentral vom Staat, teilweise aber auch dezentral durch die jeweiligen Kantone bestimmt. Dadurch ergeben sich mitunter uneinheitliche Regelungen. Bei Fragen zu den kantonalen Regelungen Ihrer Arbeitsstätte beraten wir Sie natürlich gerne.
- 3-Säulen-Prinzip
- Arbeitslosenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Vorsorge
3-Säulen-Prinzip
In der Schweiz wird die Absicherung der Bürger über das sogenannte 3-Säulen-Prinzip geregelt. Hierbei wird zwischen freiwilligen Abgaben und Pflichtabgaben (in der Schweiz als obligatorische Abgaben bezeichnet) unterschieden.
Arbeitslosenversicherung
Diese obligatorische Versicherung wird vom Bruttoarbeitslohn berechnet und in jeweils gleichen Anteilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet. Um Arbeitslosengeld erhalten zu können, müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate für mindestens 12 Monate eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, soweit Sie in dieser Zeit nicht durch längerfristige Erkrankung, Mutterschaft oder Kindererziehung verhindert waren.
Beitragsbemessunsgrenze
Die Obergrenze für die Berechnung vieler Versicherungen liegt bei 126.000 Schweizer Franken (ca. 86.000 Euro) jährlichen Einkommens.
Krankenversicherung
Im Bereich der Krankenversicherung gibt es wichtige Unterschiede zwischen der Schweiz und vielen anderen Ländern.
- In der Schweiz trägt allein der Arbeitnehmer die Krankenversicherung, der Arbeitgeber ist daran nicht beteiligt. Daher muss auch der Arbeitnehmer initiativ werden und sich selbst eine Krankenversicherung suchen.
- Jede angehörige Person Ihrer Familie muss separat bei der Krankenversicherung angemeldet werden und für jede Person muss eine separate Prämie entrichtet werden.
- Die Höhe der Krankenkassenbeiträge ist vom Versicherungsunternehmen und dem Kanton abhängig, nicht aber von der Höhe des Einkommens. Momentan liegt der durchschnittliche Beitrag für Erwachsene bei rund 165 Euro.
Bitte beachten Sie: nach spätestens 90 Tagen müssen Sie eine Schweizer Krankenversicherung abschließen. Eine Ausnahme besteht für Grenzgänger, die eine Krankenversicherung im Land ihres Wohnsitzes beantragen können. In diesem Fall ist es für die im Ausland ansässigen Angehörigen des Grenzgängers oftmals möglich, im Herkunftsland krankenversichert zu bleiben.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz ebenfalls obligatorisch und wird vom Arbeitgeber abgeführt. Für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden gilt darüber hinaus die Pflicht zu einer Nichtberufsunfallversicherung. Diese wird vom Arbeitnehmer getragen.
